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Bringt Erfinder und Investoren zusammen

Wir unterstüzen das Zusammenkommen von Erfindern und Investoren ….

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Erfinder : Was geschieht, wenn ein Investor an Ihrer Erfindung interessiert ist?

 

 

  • Wenn ein Investor Informationen detaillierte Informationen über Ihre Erfindung wünscht, muß er zuerst eine rechtlich verbindliche Geheimhaltungserklärung unterzeichnen. Das bedeutet, ein potentieller Investor erst beim erfolgreichem Vertragsabschluß inhaltlich relevante Informationen über ihre Erfindung erhält.

  • Erst wenn dieses Dokument – die Geheimhaltungserklärung – unterzeichnet wurde, werden wir eine ausführlichere Beschreibung Ihrer Erfindung von Ihnen anfordern. Falls eine solche uns bereits vorliegt, werden wir in jedem Fall Ihr Einverständis einholen, bevor wir ausführlichere Informationen Ihrer Erfindung an den potentiellen Investor weiterreichen.

  • Wenn der Investor Interesse an Ihrer Erfindung zeigt, werden wir – vertreten durch unseren Rechtsanwalt -  den Kontakt zwischen Ihnen und dem potentiellen Investor herstellen und die weiteren Verhandlungen begleiten.

  • Wir werden Sie aktiv bei den Vertragsverhandlungen mit Investoren beraten um Sie dabei zu unterstützen, Ihre Erfindung zu vermarkten.

  • Bei erfolgreichem Vertragsabschluß zwischen Erfinder und Investor fällt eine Provision von 10% des Verkaufspreises an.
 
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